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   BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07   

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https://dejure.org/2008,15184
BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07 (https://dejure.org/2008,15184)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2008 - IX B 172/07 (https://dejure.org/2008,15184)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2008 - IX B 172/07 (https://dejure.org/2008,15184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07
    Auch die Berufung auf das BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97 (BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183) verhilft der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg.
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07
    Eine Divergenz zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Januar 1985 IX R 81/83 (BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252) ist nicht ersichtlich.
  • BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06

    Grund und Boden; unterschiedliche WG; Kaufpreisaufteilung

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07
    Im Übrigen ist höchstrichterlich geklärt, dass die Grundsätze der Kaufpreisaufteilung auf unterschiedliche Wirtschaftsgüter (Grund und Boden sowie Gebäude) auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 3 Satz 2 Nr. 3 des Fördergebietsgesetzes gelten, wobei für Zwecke der Vergünstigung die Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungsarbeiten "wie ein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut" zu behandeln sind (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104).
  • BFH, 29.10.2002 - IV B 98/01

    Darlegungserfordernis bei der Rüge eines Verfahrensmangels eines übergangenen

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07
    Denn bei derartigen verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326; vom 24. Juli 2003 IX B 24/03, BFH/NV 2004, 55, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1987 - III R 272/83

    Orthopädische Fachwerkstätte - Tatsachenfeststellungen des Finanzgerichts -

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07
    Soweit sich die Kläger auf das BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 272/83 (BFHE 151, 58, BStBl II 1988, 441) stützen, betrifft dies eine andere Fallgestaltung (orthopädische Fachwerkstätte, geringwertige Wirtschaftsgüter).
  • BFH, 24.07.2003 - IX B 24/03

    Befangenheitsgesuch; Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 17.03.2008 - IX B 172/07
    Denn bei derartigen verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326; vom 24. Juli 2003 IX B 24/03, BFH/NV 2004, 55, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2008 - IX B 63/08

    Zweifel an einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung

    Die Grundsätze der Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude sind auch für den Bereich des Fördergebietsgesetzes höchstrichterlich geklärt (s. dazu BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 172/07, BFH/NV 2008, 1147).
  • BFH, 10.06.2014 - IX B 157/13

    Bindung an das Klagebegehren - Überschreitung des Klagebegehrens bei Entscheidung

    Die Grundsätze der Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude sind auch für den Bereich des Fördergebietsgesetzes höchstrichterlich geklärt (s. dazu BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 172/07, BFH/NV 2008, 1147, und die unter 2.a zitierte Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 10.06.2014 - IX B 155/13

    Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen -

    Die Grundsätze der Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude sind auch für den Bereich des Fördergebietsgesetzes höchstrichterlich geklärt (s. dazu BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IX B 172/07, BFH/NV 2008, 1147, und die unter 1. zitierte Rechtsprechung des BFH).
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